heise meldet:
Das Finanzgericht Köln hat in sieben Musterverfahren Klagen gegen die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) abgewiesen. Der 2. Senat hat in den nun bekannt gegebenen Entscheidungen vom 7. Juli 2010 „erhebliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der Steuernummer geäußert (unter anderem 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08). Allerdings kam er nicht zu der Überzeugung, dass das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung schwerer wiegt als das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.
Die genannte 2 K …