Eine von sieben

heise meldet:

Das Finanzgericht Köln hat in sieben Musterverfahren Klagen gegen die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) abgewiesen. Der 2. Senat hat in den nun bekannt gegebenen Entscheidungen vom 7. Juli 2010 „erhebliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der Steuernummer geäußert (unter anderem 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08). Allerdings kam er nicht zu der Überzeugung, dass das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung schwerer wiegt als das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung.

Die genannte 2 K

Recht gehabt – und Recht bekommen

Im September letzten Jahres hatte ich darüber berichtet, dass das Opfer einer Fax-Abzocke – natürlich nur fälschlicherweise – uns als Verantwortliche für diesen Betrug ausfindig gemacht zu haben meinte. Ärgerlich wurde die Sache dadurch, dass wir nicht nur mit falschen Anschuldigungen überzogen wurden, sondern zudem das Betrugsopfer auch noch angab, „unser“ Vorgehen an die Wettbewerbszentrale gemeldet zu haben.

Ich bin normalerweise ein friedliebender Mensch, und als solcher habe ich versucht, die Angelegenheit einfach mit einem kurzen Anruf zu klären. …