Eine lange Angelegenheit findet in einem einzeiligen Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz ihren Abschluss:
Das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Damit ist nun also offenbar auch dort angekommen, dass der Vermieter eines Servers, der dann von einem Webhoster verwaltet wird, der dort eine Website eines Küchenhändlers betreibt (nun mehr: betrieb), der dort einen Onlineshop betreibt und dann seine Kunden nicht mit der bestellten Ware beliefert … nun, also, dass wir daran keine Schuld tragen.
Das Schreiben bezieht sich übrigens auf einen Vorgang, über den ich bereits vor zehn Monaten unter dem Titel Schlampig ermittelt gebloggt habe – und schon damals zog sich der Fall bereits ein halbes Jahr lang hin. Auch mein Rechtsbeistand freut sich über die späte Einsicht und kommentiert:
Es wundert nur, dass Ermittlungsorgane dafür so lange brauchen.
Dass ich der zuständigen Polizeidienststelle – was aktenkundig ist – in Kooperation mit meinem Kunden angeboten hatte, entsprechende Protokollauszüge von FTP- oder E-Mail-Logins zu sichern, um sie im Fall einer richterlichen Verfügung bereitstellen zu können: Das hat offenbar niemanden interessiert. Bis heute wurde nichts dergleichen abgefragt. Dass ich weiterhin mitteilte, dass unser Kunde genauere Informationen über den Küchenhändler bereitstellen könnte: Egal. In der Ermittlungsakte fand sich nicht einmal ein Versuch einer Kontaktaufnahme mit meinem Kunden (er hätte gerne geantwortet, wie auch schon in gleicher Angelegenheit drei anderen Polizeidienststellen davor).
Zwischenzeitlich wurde mir übrigens großzügig angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn ich denn – aufgemerkt! – einfach nur den entstandenen Schaden begleichen würde. Mein Rechtsbeistand und ich haben herzlich gelacht, und ich habe dann mein Kreuz im Feld „Ich bin NICHT einverstanden“ gemacht.
Nun hat die Geschichte also ein Ende gefunden – jedenfalls für mich; denn dass die Vorwürfe gegen mich zurückgezogen wurden, könnte ja auch bedeuten, dass man den tatsächlich Schuldigen dingfest machen konnte.
Vor allem den Geschädigten wäre dies mehr als alles andere zu wünschen. Vor allem nach so langer Zeit.