Tatsache: Wir liefern keine Küchen!

Eine lange Angelegenheit findet in einem einzeiligen Schreiben der Staatsanwaltschaft Koblenz ihren Abschluss:

Das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.

Damit ist nun also offenbar auch dort angekommen, dass der Vermieter eines Servers, der dann von einem Webhoster verwaltet wird, der dort eine Website eines Küchenhändlers betreibt (nun mehr: betrieb), der dort einen Onlineshop betreibt und dann seine Kunden nicht mit der bestellten Ware beliefert … nun, also, dass wir daran keine Schuld tragen.

Das …

Schlampig ermittelt

Zynismus liegt mir selten, aber in diesem Fall kann ich mir ein kopfschüttelndes „Unsere Steuergelder bei der Arbeit“ nicht verkneifen.

Ein Küchenhändler lässt sich per Vorkasse bezahlen und liefert nicht. Die genauen Details sind mir nicht bekannt, aber die einschlägigen Foren sind voll davon; die Liste der Geschädigten umfangreich. Man spricht von Betrug, Insolvenzverschleppung; die Stichhaltigkeit der Vorwürfe entzieht sich meiner Kenntnis.

Darum soll es auch gar nicht gehen. Es geht darum, dass der Küchenhändler auch eine Website hat. Die …