Das Ende des E-Privilegs? Mitnichten!

Sehr geehrter Herr Krings,

in Ihrem Beitrag Das Ende des E-Privilegs in The European vom 04.01.2011 ziehen Sie eine Parallele zwischen heute bereits stattfindender Spamfilterung einerseits und der von führenden Politikern geforderten Einführung von Internetsperren und -filtern andererseits. Leider greifen Sie direkt im ersten Absatz schon zu den so oft als Totschlagargument genutzten „Darstellungen von Kindesmissbrauch“, was eine wirklich sachliche Debatte durch eine völlig unnötige Emotionalisierung des Themas leider nicht gerade einfach macht.

Dass Sie nun die Parallele zwischen diesen beiden Themen ziehen und daraus argumentativ abzuleiten versuchen, dass, wer Spam filtert, auch Kinderpornos filtern müsse, kann ich als Systemadministrator, der in beiden Bereichen durchaus mit den erforderlichen technischen Mitteln vertraut ist, so nicht stehenlassen. Die Unterschiede zwischen beiden Arten von Eingriffen in den Datenverkehr könnten kaum größer sein.

Zunächst einmal geht es bei allen Diskussionen um Internetsperren und -filter um eine Einflussnahme,

  • die staatlich verordnet und kontrolliert wird,
  • die auf geheimen Sperrlisten basiert, und
  • die für das gesperrte Ziel nicht nachvollziehbar ist.

Damit unterscheidet sie sich in allen wesentlichen Punkten völlig von der Einflussnahme der Provider auf den E-Mail-Verkehr.

Zunächst einmal geschieht Spamfilterung in aller Regel mitnichten „heimlich“, wie Sie durch die Formulierung „teilweise ohne Wissen ihrer Kunden“ suggerieren. Vielmehr ist in der überwiegenden Mehrheit aller mit Providern geschlossener Verträge Spamfilterung ein integraler Vertragsbestandteil, der zudem von Providern auch mitnichten tief in den AGB versteckt wird, sondern offensiv beworben wird und für viele Kunden sogar ein wichtiges Entscheidungskriterium darstellt.

Weiterhin ist diese Art der Filterung nicht staatlich verordnet, sondern eine freiwillige Entscheidung. Selbst wenn sich ein Kunde möglicherweise nicht aktiv für eine Spamfilterung entschieden hat, sondern diese eben einfach eines von vielen Ausstattungsmerkmalen des geschlossenen Vertrags war, so bieten doch praktisch alle Provider die Möglichkeit, jene Spamfilterung für einzelne Kunden zu deaktivieren. Sollte dies nicht möglich sein, steht es jedem immer noch frei, einen Provider zu wählen, der keine Spamfilterung vornimmt, oder auch schlicht und einfach seinen eigenen Server im Internet zu betreiben und damit selbst bis ins letzte Detail über eine Filterung selbst zu entscheiden.

Spamfilterung geschieht außerdem nicht geheim. Sie geschieht im Fall von DNS-basiertem Blacklisting, wie Sie es in Ihrem Artikel ansprechen, anhand öffentlicher Datenbanken, die nicht nur Auskunft darüber geben, welche IP-Adressen als „spammy“ bekannt sind, sondern oft auch, warum. Auf diese Weise kann jeder Mailserverbetreiber jederzeit nachprüfen, ob er auf einer dieser Blacklists steht; er kann dafür eine Begründung abrufen; und vor allem: Er kann bei seriösen Blacklists durch ein Delisting auch aktiv darauf Einfluss nehmen. Bei anderen Arten von Spamfilterung stehen objektiv nachprüfbare Verfahren dahinter, die ebenfalls öffentlich sind.

Schließlich und endlich ist Spamfilterung nachvollziehbar, und zwar dergestalt, dass ein Empfänger eine E-Mail zwar erhält, sie aber gesondert markiert ist oder in einen gesonderten Ordner abgelegt wird. Oder aber die E-Mail wird abgelehnt; in diesem Fall erhält der Absender aber eine entsprechende Benachrichtigung (Bounce) zurück, die ihn darüber informiert, dass seine E-Mail nicht zugestellt wurde.

Einer der Hauptkritikpunkte an den geforderten Internetsperren und -filtern ist, dass der Betreiber einer legalen Website, die zu Unrecht auf die Sperrliste gelangt ist (und die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass das nicht nur im Einzelfall passiert), keine Möglichkeit hat, davon zu erfahren und somit auch nicht, sich juristisch dagegen zu wehren: Weder wird er darüber informiert, dass die Kommunikation mit einem Seitenbesucher unterbunden wurde, noch kann er durch Abfrage einer Datenbank erfahren, ob er auf der Sperrliste gelandet ist. Verstehen Sie mich nicht falsch: Nicht, dass es im Falle von Kinderpornographie wünschenswert wäre, solche Listen öffentlich zu führen – aber es ist ein weiterer Punkt, der verdeutlicht, dass Sie in Ihrem Artikel Äpfel mit Birnen vergleichen.

Sehr geehrter Herr Krings, es besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen einer staatlich verordneten Informationskontrolle und einer vertraglich vereinbarten Spamfilterung, die vom Kunden ausdrücklich erwünscht und in seinem Auftrag durchgeführt wird. Schon an diesem Punkt ist eigentlich jedes weitere Argument überflüssig: Ihre Parallele funktioniert nicht. Sie funktionierte nur in dem einen Ausnahmefall, dass ein Provider den E-Mail-Verkehr seiner Kunden ohne deren Wissen oder sogar gegen deren Weigerung beeinflusst. Solches Providerhandeln ist ohne Frage strafbar, wurde aber auch immer schon entsprechend gerichtlich geahndet. Mit der breiten Realität der Spamfilterung in marktüblichen Providerbeziehungen hat Ihr Argument hingegen absolut nichts zu tun.

Sie schreiben schließlich, Provider sortierten Post vor, und zwar „im Gegensatz zur Deutschen Post oder anderen analogen Postdienstleistern“. Hier ist Ihnen sicherlich nur versehentlich entgegangen, dass die Bundesagentur für Arbeit – also eine Einrichtung des Bundes – bereits seit Monaten alle an sie gerichteten Briefe durch die Deutsche Post öffnen, digitalisieren und sortieren lässt und das unter dem Begriff der „eAkte“ offensiv als eine Errungenschaft bewirbt, ganz entgegen der Unkenrufe von Datenschützern, die damit genauso einen Verstoß gegen das Postgeheimnis sehen, wie Sie es offensichtlich in der Spamfilterung allgemein sehen. Ganz ehrlich? Wenn ich die Wahl hätte, ob ein Mensch meine Post öffnet und sortiert und dabei auch durchaus Kenntnis von ihrem Inhalt nehmen kann, oder ob meine Mails durch eine Maschine verarbeitet werden, deren Programmcode offen einsehbar ist und die anhand von objektiven Kriterien und öffentlicher Datenbanken über die Verarbeitung entscheidet, dann fiele meine Wahl klar zugunsten der Maschine aus, die ungeachtet staatlicher Einflussnahme nach meinen Interessen filtert.

Die Providerprivilegierung ist von daher mitnichten überholt. Spamfilterung ist ein Paradebeispiel für effektive und pragmatische Problemlösung, die von Anbietern und Kunden gewünscht wird. Sie als vermeintlichen Beleg für eine grundsätzliche Filterung und Sperren aller Art heranzuziehen, zeugt in meinen Augen von wenig Sachkenntnis und einer gehörigen Portion Populismus. Lassen Sie doch die Kinderpornografie als Argument einfach mal weg und versuchen Sie dann noch, sachlich überzeugend für providerbasierte Sperren und Filter zu werben. Ich bin gerne Ihr Gesprächspartner.

Freundliche Grüße,
Jonas Pasche