Nach Hause telefoniert

Gestern bekam ich ein Fax eines Polizeireviers: Ich möge bitte Auskunft darüber erteilen, wer an einem bestimmten Termin Inhaber der IP-Adresse 82.98.82.22 war. Ich war reichlich verwundert, da ich ja nun kein Zugangsprovider bin, sondern meine IP-Adressen alle fest im Rechenzentrum geroutet sind. Auf die einfachsten Varianten (mal die IP im Browser aufrufen, wo dann eine Seite von selfHOST erscheint … oder sich mal das Reverse Lookup anschauen, wo ebenfalls was von selfHOST herauskommt) war man irgendwie noch nicht gekommen.

Einigermaßen verunsichert habe ich zunächst versucht, herauszufinden, worum es denn hier eigentlich geht, denn für meine Kunden lege ich die Hand ins Feuer, und für die Maschine selbst ebenso, da sie von mir gepflegt wird.

Des Rätsels Lösung: Irgendwo in Magdeburg gibt es jemanden, der sich bei selfHOST einen DynDNS-Account zugelegt und auf seinem Rechner eingerichtet hatte. Bei einem Einbruch wurde dieser Rechner nun gestohlen. Nun läuft auf dem Rechner aber ein IP-Updater, der sich bei jeder IP-Änderung bei selfHOST meldet, um dem DynDNS-Dienst die aktuelle IP bekannt zu machen. Die dahinterstehende Logik war also: Wenn nach dem Diebstahl ein IP-Update durchgeführt wird, können wir den Anschlussinhaber der entsprechenden IP ermitteln, denn dort muss dann ja schließlich der entwendete PC stehen.

Lustigerweise hat nun aber eben überhaupt niemand ein IP-Update veranlasst – niemand, außer selfHOST selbst. Dort gibt es nämlich eine automatische Abschaltungsfunktion: Immer, wenn für eine definierte Zeit eben gerade kein IP-Update reinkommt, wird der DynDNS-Account automatisch auf die 82.98.82.22 geschaltet, wo dann eine hübsche selfHOST-eigene Seite darüber informiert, dass der entsprechende per DynDNS angebundene Server wohl gerade offline sei. Das war’s auch schon.

So gesehen muss ich wohl froh sein, dass die Herren in Grün zumindest erstmal freundlich bei mir nachgefragt haben, statt mir direkt eine Hausdurchsuchung anzuhängen. Immerhin bin ich per WHOIS Inhaber des IP-Netzes. Warum die Polizei mich nun eher als Provider und nicht als den endgültigen Inhaber und damit direkt für die IP Verantwortlichen identifiziert hat – wer weiß das schon. Auf jeden Fall: Nochmal gutgegangen! Und das Polizeirevier hat sich anschließend auch nochmal sehr nett für meine Ausführungen bedankt. Bleibt nur zu hoffen, dass der gestohlene Rechner auf anderem Wege wieder auftaucht.